Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Philipp und Steffen Schmelz GbR

Ziegelsteine Berlin

 

#1 Allgemeines, Geltungsbereich

      1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen werden nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

      2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

      3. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

#2 Angebote und Preise

      1. Falls nicht anders verreinbart gelten unsere Angebote freibeleibend und unverbindlich. Eingehende Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich, gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeder Art.

      2. Die Preise, soweit nicht anders angegeben, sind brutto Preise. (incl. Mehrwertsteuer).

      3. Die Steine können Maßtoleranzen in Größe, Form und Farbe aufweisen.

      4. Die Kosten für den Versand und für die Verpackung sind vom Käufer zu tragen.

      5. Der Versand von Musterstücken geht zu Lasten des Interessenten.

 

 

#3 Zahlung, Zahlungsverzug, Fälligkeit

      1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

 

#4 Lieferung und Lieferfristen

      1. Die Auslieferung erfolgt auf Kosten des Käufers. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Käufer. Für die Berechnung des Versandes sind Mengen, Gewicht oder Stückzahlen maßgebend. Jede Teillieferung gilt als ein für sich abgeschlossenes Geschäft.

      2. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns überschritten, so hat der Käufer uns eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach deren Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht beeinflussen können, z.B Transport-, Betriebs- oder Produktionsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Verkehrsstörungen sowie alle Fälle höherer Gewalt lassen unsere Lieferpflichten ruhen und berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn unsere Lieferanten uns nicht ordnungsgemäß beliefern. Entschädigungsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

      3. Bei Lieferverzögerungen haften wir nicht für Kosten längerer Gerüststandzeiten.

      4. Die Lieferung erfolgt nach vollständiger Bezahlung.

 

#5 Beanstandungen

      1. Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Qualität und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung nicht durchgeführt oder werden erkennbare Mängel, Transportschäden, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen nicht unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt – uns schriftlich gemeldet, so gilt die Ware als in Ordnung.

      2. Nicht erkannte Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 1 Monat nach Auslieferung der Ware angezeigt werden.

      3. Die bei Transport, Verarbeitung oder Herstellung grobkeramischer Erzeugnisse auftretenden Farbabweichungen, sowie geringfügigen Schäden wie z.B. Abplatzer o.ä., die die übliche Verwendbarkeit nach DIN 456 nicht wesentlich beeinträchtigen, können ebenso wenig beanstandet werden wie handelsüblicher Bruch.

      4. Beanstandete Steine dürfen nur mit unserem Einverständnis zurück gesendet werden.

 

#6 Eigentumsvorbehalt

      1. Die Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung unser Eigentum.

 

#7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

      1. Erfüllungsort ist für unsere Lieferungen sowie für die Zahlungen des Käufers Berlin,- Französich Buchholz.

      2. Der Gerichtsstand ist Berlin.

 

#8 Urheberrecht und Patentschutz

      1. Die durch den Seitenbetreiber erstellten Bilder und Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Verbreitung, Vervielfältigung, Bearbeitung, ö.ä. bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Ein Zuwiderhandeln wird strafrechtlich verfolgt.

 

#9 Haftung und Schadenersatz

      1. Wird seitens des Käufers ein Mangel angezeigt, so kann der Käufer Nachbesserung von mangelhafter Ware bzw. Ersatzlieferung dafür oder Nachlieferung fehlender Ware innerhalb von 6 Wochen fordern. Wenn der Verkäufer diesem nicht nachkommt , hat der Käufer das Recht, eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

      2. Schadensersatzansprüche wegen Schäden des Käufers sind ausgeschlossen.

 

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